Gesundheitswesen in Österreich - kann es diese Regierung noch retten?
Hintergrund
Nach seinem im Mai 2026 herausgegebenen Bericht sieht der Rechnungshof Österreich einen dringlichen Bedarf für Reformen im österreichischen Gesundheitswesen. Das vor allem, weil wegen der steigenden Staatsausgaben und Staatsschulden die notwendige Sanierung der öffentlichen Haushalte nicht unter Ausklammerung des Gesundheitsthemas möglich sei. Belege für eine sinkende Effizienz seien die stark steigenden Kosten je Belagstag, eine sich verringernde Bettenauslastung und höhere Aufwendungen der Sozialversicherungen. Die Versorgung erfolge nicht immer „bedarfsgerecht“, es komme mitunter zu Überversorgung (Leistung ohne objektiven Bedarf), Unterversorgung (keine Leistung trotz objektiven Bedarfs) oder Fehlversorgung (nicht fachgerechte Leistung bei objektivem Bedarf), weil die Steuerung der medizinischen Leistungserbringung nicht ausreichend gelinge. Die empfohlenen Lösungsstrategien sollten die Versorgungsstrukturen, die Finanzierung und die Steuerung betreffen. Unter anderem sollten leistungsbezogene Maßnahmen zur Steuerung der Kosten (z. B. Ärztinnengehälter und Medikamentenkosten), eine gezielte Einbindung privater Mittel (z. B. Sonderklasse, Wahlarztsystem, Selbstbehalte), ein Ausbau der Qualitätssicherung mit Dokumentation ihrer Ergebnisse („transparent machen“), eine verbesserte Steuerung der Wege für Patientinnen und Patienten und eine Abklärung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten erfolgen.
Mit den empfohlenen Maßnahmen wird somit vor allem auf die Gesundheitsverwaltung abgezielt, welche als möglicher Kostenfresser - überhaupt nach dem Desaster mit der so vollmundig versprochenen „Patientenmilliarde“ - dringend weiter im Fokus von Gesundheitsverwaltung, Gesundheitspolitik und Kontrollinstanzen stehen muss! Die unverzichtbare Qualitäts- und Versorgungssicherung bei gleichzeitig notwendigen Einsparungen erfordert jedoch eine eingehendere Beachtung von weiteren Einflussgrößen. Diesbezüglich finden die Möglichkeiten einer Kostenminderung durch Qualitätssicherung und Prophylaxe leider viel zu wenig Beachtung.
Steigende Anforderungen und Belastungen
Vor allem eine weit verbreitete Fließbandmedizin und lange Wartezeiten auf Untersuchungen und Operationen zeigen, dass es der Sozialversicherung immer schwerer fällt, ihren gesetzlichen Auftrag der „notwendigen Krankenbehandlung“ zu erfüllen. Aber anstatt dass die Möglichkeiten für das Notwendige geschaffen werden, wird zunehmend das Notwendige durch die Möglichkeiten festgelegt. Viele Patientinnen und Patienten weichen auf ein Wahl- und Privatarztsystem aus, Versicherungswesen und Zweiklasssenmedizin scheinen im Vollausbau. Doch mit weiteren Kostensteigerungen wäre zu rechnen. Solche werden mit Verweis auf die zunehmende Überalterung der Bevölkerung und die Verteuerung medizinischer Maßnahmen auch vom Rechnungshof erwartet. Aber auch weitere Quellen erhöhter Gesundheitskosten wären auszumachen, so etwa in Form der Einflüsse des Klimawandels, über welche zwar vom Gesundheitsportal Österreich (2022) informiert wird, aber ansonsten nicht zu erkennen ist, ob diese in den Versorgungsplanungen berücksichtigt werden. Gespannt darf man auch sein, ob und in welcher Form Zusatzbelastungen des Gesundheitswesens durch eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters entstehen.
Doch trotz der gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Probleme darf eine allgemeine Einschränkung der medizinischen Versorgung oder eine Erschwerung und Verteuerung des Zugangs zu dieser nicht akzeptiert werden. Sie entspräche nicht dem gesetzlichen Auftrag und auch kaum dem gegebenen System mit einer Pflichtversicherung und wäre in der Folge auch mit schwer absehbaren sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden verbunden. Die Sicherstellung bestmöglicher Behandlungsleistungen erinnert so angesichts der bestehenden Budgetierungsprobleme stark an die sprichwörtliche Quadratur des Kreises. Sie scheint allerdings auch nicht gänzlich unrealistisch.
Fragwürdige Ideen
Die erwogene Steuerung der Kosten über die Ärztinnengehälter muss als äußerst bedenklich eingestuft werden: Auch jetzt schon ist in vielen Einrichtungen die Versorgungsqualität durch einen akuten Ärztinnenmangel schwer gefährdet (vergleiche auch praktischArzt, 2022). Es sind vermutlich die Arbeitsbedingungen, welche zu einer Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten führen, und die Situation wird kaum durch Zwangsmaßnahmen und schon gar nicht durch die Ausbildungsbeschränkungen oder die Kürzung der Universitätsbudgets zu verbessern sein. Hier scheint die Politik (sehenden oder blinden Auges?) die Versorgung schwer zu gefährden.
Auch die so bezeichnete Einbindung privater Mittel (z. B. Sonderklasse, Wahlarztsystem, Selbstbehalte) wäre als kritisch zu beurteilen. Auch vom Rechnungshof selbst wurde darauf hingewiesen, dass jetzt schon weniger leistungsfähige Haushalte durch notwendige Gesundheitsausgaben deutlich überfordert sind (Stegner & Czypionka, 2025). Aber mit 01.06.2026 wurden von der Versicherung der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB, 2026) die Selbstbehalte von 10 auf 20 Prozent erhöht, immerhin mit der Ankündigung einer Befreiung vom Behandlungsbeitrag für Kinder oder wirtschaftlich bedürftige Erwachsene. Das Gesundheitssystem bräuchte aber nachhaltigere Maßnahmen. Und es muss auf die Gefahr verwiesen werden, dass bei zu hohen Kosten auf manche Leistungen verzichtet wird, wovon dann - etwa infolge schlechterer Prophylaxe und daraus entstehender Produktivitätsminderungen - weitere Folgeschäden für Gesundheitswesen und Gesellschaft zu erwarten wären.
Negative Effekte wären auch von der erwogenen Umleitung der Patientinnenströme von den teuren Ambulanzen in die Arztpraxen zu erwarten. Zum einen würden ja die Ambulanzkosten für Patientinnen und Patienten, die in der Allgemeinpraxis behandelt werden könnten, nicht notwendig den allgemein viel höheren Ambulanzkosten entsprechen, was aber den diesbezüglich irreführenden Berechnungen von Biach & Plas (2023, S. 85 f.), nach denen ein Einsparungspotential von über 2 Milliarden bestünde, zugrunde gelegt wurde. Zum anderen würden die ohnehin überwiegend weit überforderten und von ihrer Zahl her in Abnahme begriffenen Hausarztpraxen weiter belastet, mit einer Gefährdung der diagnostischen und der Behandlungsqualität und zusätzlichen Weg- und Wartezeiten. Hier scheint den Gesundheitsplanern offenbar zu wenig bewusst zu sein, dass es in manchen Gebieten jetzt schon schwierig ist, überhaupt in einer Hausarztpraxis aufgenommen zu werden und welche weiteren - auch wirtschaftlichen - Probleme aus den zusätzlichen Wegen und Wartezeiten entstehen. Schon von Haidinger et al., welche ursprünglich auf die mögliche Vorteile einer Versorgungsverlagerung in den niedergelassenen Bereich hingewiesen haben, ist herausgestrichen worden:
„Will man aber die Versorgung von den Spitalsambulanzen in den niedergelassenen Bereich verlagern, müssen für die betroffenen Personen attraktive Angebote außerhalb der Krankenhäuser geschaffen werden“ (Haidinger et al., 2013, Abstract).
Davon aber scheint die Versorgungsrealität noch weit entfernt.
Qualitätssicherung als nachhaltige Kostenbremse
Auch der Rechnungshof (2026) verweist auf Qualitätsmängel und vermeidbare Todesfälle im österreichischen Gesundheitswesen (OECD, 2025). Doch zusätzlich zu den so besonders bedauerlichen Todesfällen bedeuten Fehler im Gesundheitswesen immer unnötiges seelisches Leid und weitere erhebliche Folgekosten, welche zumeist wiederum Gesundheitswesen und Gesellschaft belasten. Nach WHO-Schätzungen belasten Behandlungsfehler die allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen mit über 12 Prozent, mit weiteren teuren Folgen betreffend Produktivität und Wirtschaftsleistung (World Health Organisation, 2024). Umso bemerkenswerter scheint es, dass es für Österreich, wo ebenfalls Schätzungen beziehungsweise Vermutungen über eine nicht unerhebliche Zahl von Behandlungsfehlern bestehen (vergleiche OE1 2023), keine brauchbare Dokumentation mit einer Abschätzung von Ursachen und Folgekosten gibt. Als „brauchbar“ sollte hier angesprochen werden, was auch eine sinnvolle Grundlage für erforderliche Maßnahmen sein könnte. Allgemein sind zahlreiche Ursachen von und mögliche Maßnahmen gegen Diagnose- und Behandlungsfehler schon beschrieben worden (OECD, 2017, 2022), Maßnahmen, von denen auch zu erwarten wäre, dass ihr längerfristiger ökonomischer Nutzen deutlich über deren Kosten liegt (World Health Organisation, 2024). Der Verbesserung der Behandlungsqualität und der Vermeidung von Behandlungsfehlern wäre damit auch in Bezug auf die aktuellen ökonomischen Probleme im Gesundheitswesen eine ganz besondere Bedeutung beizumessen.
Diesbezüglich muss mit dem Österreichischen Rechnungshof (2026, S. 28) als ein krasser Mangel herausgestrichen werden, dass im niedergelassenen Bereich bis heute keine systematische Erfassung der Ergebnisqualität vorgesehen ist. Das wird aber kaum sinnvoll zu beheben sein, solange der aktuell in vielen Bereichen gegebene Personalmangel und Arbeitsdruck nicht beseitigt wurden. Denn mit zusätzlichen Dokumentationsaufgaben, würden vornehmlich die Belastungen Zeitmangel und eine Überforderung des Personals gefördert, welche nach entsprechenden Analysen als hauptverantwortlich für das Auftreten von Behandlungsfehlern anzusehen sind. Dies kann auch für Patientinnen und Patienten sehr augenfällig werden, selbstverständlich kaum im Privat- oder Wahlarztwesen, sondern vornehmlich in der allgemeinen kassenfinanzierten Versorgung. Hier ist - so nach den eigenen Erfahrungen des Autors und den Berichten seiner Klientinnen und Klienten - häufig ein erheblicher Zeitmangel erkennbar, der nicht selten keine ausreichende Anamnese zulässt. Auch das Vorliegen von elektronisch gespeicherten Befunden und Krankengeschichten wird dann nicht immer hilfreich sein, weil die Fülle der Daten nicht schnell genug verarbeitet werden kann. Hier könnte auch der Einsatz von Intelligenzsystemen Vorteile bringen, wäre für sich genommen aber wohl nicht ausreichend. Und die Überforderung der Ärztinnen und Ärzte ist nicht nur nach dem Eindruck des Autors ein gewichtiges Problem. Mehrfach wurde auch von der Österreichischen Ärztekammer - fast wie als Hilfeschreie - darauf hingewiesen (Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, 2010, 2021, 2022), mit Umfrageergebnissen, welche verbreitete Überforderung, Erschöpfung, Burnoutgefährdung und Berufsausstiegsüberlegungen belegen. Dass dieses Problem von der Gesundheitspolitik so konsequent missachtet wird, muss letztlich als grob fahrlässig gewertet werden. Denn eine umfangreiche Metaanalyse hat gezeigt, dass Burnout in der Ärzteschaft auch die Qualität der Patientinnenversorgung gefährdet:
„This meta-analysis provides compelling evidence that physician burnout is associated with poor function and sustainability of healthcare organisations primarily by contributing to the career disengagement and turnover of physicians and secondarily by reducing the quality of patient care. Healthcare organisations should invest more time and effort in implementing evidence-based strategies to mitigate physician burnout across specialties ...“ (Hodkinson et al., 2022, Abstract).
Eine andere Maßnahme zur Qualitätssicherung, von welcher wesentliche ökonomische Effekte zu erwarten wären, bestünde schließlich auch in Form einer Durchforstung der therapeutischen Angebote. Die Wirksamkeit von vielen ärztlich verschriebenen und von der Allgemeinheit finanzierten Behandlungen ist viel zu wenig geprüft und belegt. Für viele teure Behandlungen fehlen ausreichende Nachweise, dass deren Wirksamkeit jene von Placebos überschreitet. Würden nur mehr jene Behandlungen finanziert, welche gemäß entsprechender Fachinstitute (z. B. AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement, 2023) für die jeweilige Diagnose den höchsten Evidenz- und Empfehlungsgrad aufweisen, würde das nicht nur eine enorme Kostenersparnis bedeuten, sondern auch eine deutlich verbesserte Versorgungsqualität und einen nachhaltigen prophylaktischen Nutzen, weil vielen Patientinnen und Patienten unnötige, unnütze oder unzureichende Behandlungen erspart blieben. Entsprechendes gilt übrigens auch für psychologische Behandlungen und Psychotherapie. Psychische Störungen belasten nicht nur das Gesundheitswesen, weil sie häufig anhaltend zur Inanspruchnahme zahlreicher unterschiedlicher Leistungen führen, sondern auch die Allgemeinheit, weil sie oft mit Produktivitätsverlusten verbunden sind (vergleiche OECD 2014, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, 2025). Aber der Zugang zur Psychotherapie ist in Österreich nach wie vor ein schwieriger, und nicht von allen Methoden wäre die gleiche Effizienz zu erwarten (Klingler, 2025). Auch hier könnte eine gezielte Förderung evidenzbasierter Therapien nicht nur zum Vorteil der Betroffenen sein, sondern auch zu einer Kostenreduktion beitragen.
Prophylaxe, Verhaltenssteuerung, Gesundheitsbeiträge
Auch mit weiteren prophylaktischen Maßnahmen könnten dem Gesundheitswesen unnötige Ausgaben erspart werden. Das durch Eindämmung der schädlichen Einflüsse von Bewegungsmangel, dem Konsum von ungesunden Nahrungs-, Genuss- und Suchtmitteln, aber auch der Ausübung gefährlicher Formen der Freizeitgestaltung. Aufklärung, Informationskampagnen und Erziehung als prophylaktische Maßnahmen könnten auch hier zu einer Kostenreduktion beitragen. Vor allem im schulischen Unterricht erschiene das am ehesten möglich, hat hinsichtlich Übergewicht und psychischer Probleme aber nur eher enttäuschende Ergebnisse erbracht (Lin et al., 2024). Angesichts der erwiesenen Schädlichkeit von bestimmten Nahrungsmitteln könnten auch Werbeverbote angedacht werden, beispielsweise für zuckerhaltige Lebensmittel, ähnlich wie für Alkohol und Nikotin. Die Auswirkungen werden nicht überwältigend, aber wohl auch nicht zu vernachlässigen sein und Kosten-Nutzen-Rechnungen (Schätzungen) wären noch nachzuholen.
Wenn entgegen aller Aufklärung und aller Ermahnungen ein das Gesundheitssystem belastendes Verhalten weiter betrieben wird, dann scheint es auch legitim, dass für die Bewältigung dessen Kosten ein besonderer zweckgebundener Gesundheitsbeitrag eingehoben wird. Dieser könnte zusätzlich auf Alkohol und Nikotin aufgeschlagen werden und ebenso auf ungesunde Nahrungs- und Genussmittel und eventuell deren Inhaltsstoffe, überwiegend also auf Konsumgüter, mit denen auf Kosten von Gesundheit und Gesellschaft erhebliche Profite gemacht werden.
Auch mit der Ausübung von Risikosportarten entstehen hohe Belastungen für die Allgemeinheit (vergleiche Versicherungsverband Österreich, 2025). Gerade durch Wintersportler, welche für viele Betriebe hohe Gewinne garantieren, werden die Krankenhäuser Westösterreichs jede Wintersaison an und über die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Und im Sommer stellen neuerdings neben den Motorradfahrern, E-Bike-, E-Scooter und Downhillfahrer die Hauptklientel an den Unfallambulanzen. Damit erschiene auch ein Beitrag für die Ausübung von gewerblich angebotenen gesundheitsgefährdenden oder unfallträchtigen Freizeitaktivitäten gerechtfertigt, der etwa beim Kauf von Liftkarten und gefährlichen Sportgeräten eingehoben werden könnte.
Wahrscheinlich wäre von solchen Maßnahmen nur eine geringe verhaltenssteuernde und prophylaktische Wirkung zu erwarten. Aber sie wären ein fairer Ausgleich zu dem mit einem bestimmten Verhalten erhöhten Risiko und den Mehrkosten, welche ansonsten die Versorgungssicherheit und -qualität anderer gefährden. Und die oft gegenüber Zwangsmaßnahmen ins Treffen geführte sogenannte „Eigenverantwortlichkeit“ wäre sehr skeptisch zu beurteilen. Wie sollte sie denn aussehen - „im Ernstfall“? Auch einem rauchenden und übergewichtigen COPD-Patienten oder einer jungen „Variantenfahrerin“ ohne Zusatzversicherung dürfte niemals die bestmögliche Behandlung verweigert werden!
Diskussion und Schlussfolgerungen
Hinsichtlich der Ausgaben für das Gesundheitswesen wäre grundsätzlich zu beachten, dass diese wegen der gegebenen Pflichtbeiträge vor allem dem Wohl der Beitragszahler zu dienen haben. Über den Umweg mit der damit geförderten Produktivität betreffen sie aber auch immer das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft. Aber es ist mit weiterhin ansteigenden Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen, die vor allem aus der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung und der Verteuerung der Behandlungskosten entstehen. Hier muss jedoch an den gegebenen Versorgungsauftrag erinnert und mit dem Rechnungshof Österreich (2026, S. 27) gefordert werden, dass das übergeordnete Ziel des Gesundheitssystems sein muss, eine effiziente und bedarfsgerechte, qualitätsvolle Versorgung zu gewährleisten. Eine bloße Erhöhung von Selbstbehalten, wie kürzlich von der BVAEB (2026) verfügt, ist eine zu einfache und zu wenig nachhaltige Reaktion auf die steigenden Kosten. Denn mit einer Erhöhung von Selbstbehalten besteht die Gefahr, dass viele Beitragszahler notwendige Gesundheitsleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen (können), mit Belastungen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern wegen der verschlechterten Prophylaxe auch mit Folgekosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft.
Entsprechend darf auch eine dringend erforderliche Verwaltungsstraffung nicht zu Lasten der Versorgungsqualität gehen. Eine erwogene Umleitung der Patientinnenströme aus den Ambulanzen zu den Hausärzten hätte - abgesehen vom sehr fragwürdigen Einsparungseffekt - eine weitere Überlastung der Hausarztpraxen mit allen negativen Konsequenzen zur Folge. Einsparungen bei den Universitäten und eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten wären diesbezüglich ebenfalls kontraproduktiv, wieder mit Nachteilen für die Pflichtversicherten und Folgekosten für Gesundheitswesen und Gesellschaft.
Bei den von Politik und Verwaltung diskutierten Maßnahmen scheinen vor allem solche der Qualitätssicherung und der Prophylaxe zu kurz zu kommen. Als die vordringlichste Maßnahme der Qualitätssicherung müsste wohl die Beseitigung des in vielen Bereichen eklatanten Ärztinnen- und Ärztemangels angesehen werden. Dieser ist nicht nur für eine unzumutbare Belastung der Ärztinnen und Ärzte selbst verantwortlich, sondern für Versorgungsmängel mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Behandlungsfehlern und daraus entstehenden teuren Folgekosten für das Gesundheitswesen und die Gesellschaft. Dabei wäre anzunehmen, dass die aus Behandlungsfehlern resultierenden Kosten jene, die für deren Vermeidung aufzuwenden wären, deutlich überschreiten (World Health Organisation, 2024).
Eine weitere Vermeidung von Kosten sollte auch durch eine Verbesserung der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung erreicht werden. Diese ist aktuell noch immer sehr mangelhaft, mit Wartezeiten oder hohen Selbstbehalten und damit nachteiligen Folgen für die Betroffenen, das Gesundheitswesen und die Allgemeinheit.
Eine verbesserte Versorgung und Prophylaxe bei gleichzeitiger unmittelbarer Ausgabenersparnis könnte auch mit einer Durchforstung der Leistungen erfolgen. Finanziert werden - aber das in einem ausreichenden Ausmaß - sollten nur mehr jene Leistungen, für welche nach dem Urteil der jeweiligen Fachgesellschaften die höchste Evidenz und damit auch der höchste Empfehlungsgrad besteht. Das sollte besonders auch die psychologischen und psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten betreffen.
Zur Sicherung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung und im Sinne einer vorbeugenden Verhaltenssteuerung wäre es auch legitim, ein nachweislich gesundheitsschädliches Konsum- oder Risikoverhalten mit zweckgebundenen Gesundheitsabgaben zu belasten, so etwa bestimmte Genuss- und Nahrungsmittel, wie Nikotin, Alkohol, Zucker, oder für bestimmte gewerblich angebotene Risikosportarten, beispielsweise Schilauf oder Motorsport. Mit einem von Liftgesellschaften und anderen gewerblichen Anbietern einzuhebenden Beitrag könnte auch eine Versicherung für die bei manchen Freizeitangeboten umstrittenen Bergekosten erfolgen.
Prinzipiell sollte nicht vergessen werden, dass die Pflichtbeiträge der Menschen vor allem deren eigenem Wohl zu dienen haben und keinesfalls irgendwelchen Interessensgruppen. Auch sollte in allen Ressorts mehr volkswirtschaftlich auf das Gemeinsame als betriebswirtschaftlich auf die eigene Bilanz geachtet werden. Und die Heilerinnen und Heiler, die gegen die Leiden des Gesundheitswesens auftreten, seien an eine gar nicht unvernünftige (häufig Scribonius Largus zugeschriebene) Forderung erinnert:
„Primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare“ (Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen)!
Zusammenfassung
Es ist mit weiterhin ansteigenden Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen.
Übergeordnetes Ziel des Gesundheitssystems muss es sein, eine effiziente und bedarfsgerechte, qualitätsvolle Versorgung zu gewährleisten.
Die dringend erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen dürfen nicht auf Kosten der Versorgungsqualität gehen. Eine verschlechterte Versorgung widerspräche dem gegebenen Versorgungsauftrag.
Bei eine Erhöhung von Selbstbehalten wären für manche Beitragszahler notwendige Gesundheitsleistungen nicht mehr finanzierbar. Bei anderen bestünde die Gefahr, dass aus Kostengründen auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen verzichtet wird. Beides hätte negative Auswirkungen, nicht nur unmittelbar für die Betroffenen selbst, sondern auch hinsichtlich der Prophylaxe, mit Kosten, die auf das Gesundheitswesen und die Allgemeinheit zurückwirken.
Als eine vordringliche Maßnahme der Qualitätssicherung müsste die Beseitigung des in vielen Bereichen eklatanten Ärztinnen- und Ärztemangels angesehen werden. Dieser ist nicht nur für eine allgemein spürbare Verschlechterung der Versorgung verantwortlich, sondern auch für eine zunehmende Überforderung der Ärztinnen und Ärzte mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für daraus entstehende Folgekosten.
Eine Vermeidung von Kosten sollte auch durch eine Verbesserung der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung erreicht werden, welche aktuell noch immer sehr mangelhaft ist. Dies hat nicht nur nachteilige Folgen für die Betroffenen, sondern auch für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft.
Eine verbesserte Versorgung und Prophylaxe bei gleichzeitiger unmittelbarer Ausgabenersparnis könnte mit einer Durchforstung der Leistungen erfolgen, derart, dass nur mehr solche finanziert werden, für welche nach dem Urteil der jeweiligen Fachgesellschaften die höchste Evidenz und damit auch der höchste Empfehlungsgrad besteht. Das sollte selbstverständlich auch für die psychotherapeutische Versorgung gelten.
Durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung können Kosten für das Gesundheitswesen und die Allgemeinheit in einem Ausmaß reduziert werden, das mit großer Wahrscheinlichkeit den Aufwand für diese Qualitätsmaßnahmen übersteigt.
Zur Sicherung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung und im Sinne einer vorbeugenden Verhaltenssteuerung wäre es auch legitim, ein nachweislich gesundheitsschädliches Konsum- oder Risikoverhalten mit zweckgebundenen Gesundheitsabgaben zu belasten, so etwa für bestimmte Genuss- und Nahrungsmittel wie Nikotin, Alkohol, Zucker oder für manche gewerblich angebotene Risikosportarten wie alpinen Schilauf oder diverse Motorsportvarianten.
Literatur
AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement. (2023). Evidenzbasierte Leitlinienempfehlungen in S3-Leitlinien: AWMF-Regelwerk und Empfehlungen der AWMF-Leitlinienkommission. https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/downloads_regelwerk/202301_Hilfe_Evidenzbasierte_Empfehlungen.pdf.
Biach, A. & Plas, E. (2023). Patientenströme. Zeitschrift für Gesundheitspolitik, 3, 50-95. https://www.wko.at/wien/news/zgp-03-2023-biach-plas-patientenstroeme.pdf.
BVAEB (2026). Anpassung des Behandlungsbeitrages mit Wirksamkeit ab 1.6.2026. https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.911315&portal=bvaebbportal.
Gesundheitsportal Österreich (2022). Gesundheit und Klimawandel. https://www.gesundheit.gv.at/leben/umwelt/natur/Gesundheit-und-Klimawandel.html#welche-folgen-hat-der-klimawandel-auf-die-gesundheit.
Haidinger, G., Eckert-Graf, L., Wirgler, P.E. Weber, M., Csaicsich, G.& Meznik, C. (2013). Selbstzuweiser im Spital – wie viele könnten im primär-medizinischen Bereich behandelt werden?. Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 89, 41–46 (2013). https://link.springer.com/article/10.3238/zfa.2013.0041-0046.
Hodkinson, A., Zhou, A., Johnson, J., Geraghty, K., Riley, R., Zhou, A., Panagopoulou, E., Chew-Graham, C. A., Peters, D., Esmail, A., & Panagioti, M. (2022). Associations of physician burnout with career engagement and quality of patient care: systematic review and meta-analysis. BMJ (Clinical research ed.), 378, e070442. https://doi.org/10.1136/bmj-2022-070442.
Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien (2010). Jeder zweite Arzt ist burnout-gefährdet. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100319_OTS0079/jeder-zweite-arzt-in-oesterreich-ist-burnout-gefaehrdet.
Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien (2021). Spitalsärzte klagen über massive Arbeitsüberlastungen. https://www.aekwien.at/presseaussendungen/-/asset_publisher/G1Wljyo3fxB1/content/spitals%C3%A4rzte-klagen-%C3%BCber-%E2%80%9Emassive-arbeits%C3%BCberlastungen-.
Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien (2022). Erschöpfung, Burnout: Wiens Spitalsärztinnen und -ärzte können nicht mehr. https://www.aekwien.at/de/presseaussendungen/-/asset_publisher/G1Wljyo3fxB1/content/ersch%C3%B6pfung-burnout-wiens-spitals%C3%A4rztinnen-und-%C3%A4rzte-k%C3%B6nnen-nicht-mehr?
Klingler, O. (2025). Therapie bitte! Aber geprüft und wirksam! https://oswaldjklingler.substack.com/p/therapie-bitte-aber-gepruft-und-wirksam.
Lin, G., Werner, K., Alqunaiebet, A., Hamza, M. M., Alkanhal, N., Alsukait, R. F., Alruwaily, A., Rakic, S., Cetinkaya, V., Herbst, C. H., & Lin, T. K. (2024). The cost-effectiveness of school-based interventions for chronic diseases: a systematic review. Cost effectiveness and resource allocation: C/E, 22(1), 26. https://doi.org/10.1186/s12962-024-00511-w.
OE1 (2023). Viele Tote durch Behandlungsfehler. https://oe1.orf.at/programm/20230928/733752/Viele-Tote-durch-Behandlungsfehler.
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (2025). Fehlzeitenreport 2025. https://www.wko.at/oe/news/fzr-2025-fehlzeitenreport.pdf.
Rechnungshof Österreich (2026). Gesundheitssystem 2040. Reformvorschläge für Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Steuerung. https://rechnungshof.gv.at/Gesundheit2040.
OECD (2014). Making mental health count. https://www.paho.org/sites/default/files/1.-Colombo.pdf.
OECD (2017). The economics of patient safety: Strengthening a value-based approach toreducing patient harm at national level. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2017/06/the-economics-of-patient-safety_258f9682/5a9858cd-en.pdf.
OECD (2022). The economics of patient safety: From analysis to action. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2022/08/the-economics-of-patient-safety_dda2a072/761f2da8-en.pdf.
OECD/European Observatory on Health Systems and Policies (2025). Country Health Profile 2025: Austria. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2025/12/country-health-profile-2025-country-notes_7e72146d/austria_07b20186/1dce8334-de.pdf.
praktischArzt (2022). Kassenarztstellen stagnieren. https://www.praktischarzt.at/magazin/kassenarztstellen-stagnieren-loesungsansaetze-fuer-oesterreich/.
Stegner, C., & Czypionka, T. (2025). Good intentions and the costs of inaction: Financial protection in Austria. Health policy OPEN, 10, 100159. https://doi.org/10.1016/j.hpopen.2025.100159.
Versicherungsverband Österreich (2025). Unfallbilanz 2024: Anstieg um 3 Prozent auf 804.500 Verletzte – 2,74 Milliarden Euro Behandlungskosten. https://www.vvo.at/presse-artikel/unfallbilanz-2024-anstieg-um-3-prozent-auf-804-500-verletzte-274-milliarden-euro-behandlungskosten/.
World Health Organisation (2024). Global patient safety report. https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/ae1caeae-bc04-4a71-a6b0-ab478f9a8c79/content.
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