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Stellungnahme zur Ende November 2025 von der Österreichischen Bundesregierung geplanten Änderung des Schulorganisationsgesetzes

  Hintergrund      Für die für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen in Österreich vorgesehenen Deutschförderklassen und Deutschförderkurse gelten aktuell gemäß §8h des Schulorganisationsgesetzes die folgenden Vorgaben:      "(1)  Schülerinnen und Schülern von allgemein bildenden Pflichtschulen sowie von mittleren und höheren Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a oder Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen oder Schüler aufgenommen wurden, sind nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.      (2)  Deutschförderklassen sind vom Schulleiter oder von der Schulleiterin jedenfalls ab einer Schülerzahl ...