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Die Deutschförderung fremdsprachiger Schulkinder gemäß österreichischem Schulorganisationsgesetz 2026

  Hintergrund   Gesellschaftliche Bedeutung     Nach e iner jüngst veröffentlichten Online-Befragung (Hajek et al., 2026) wären aus Sicht der Eltern die Zuwanderung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und deren vielfach vorhandener Deutschförderbedarf den aktuell größten Herausforderungen des Schulsystems zuzurechnen.  Tatsächlich muss der Förderung fremdsprachiger Schulkinder eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Entwicklung unserer Gesellschaft zugeschrieben werden. Ein Misslingen der Maßnahmen wäre nicht nur mit erheblichen Nachteilen für die Betroffenen in Form von schlechteren beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten  verbunden, sondern auch mit einer Überforderung des Systems Schule, einem Verlust an Arbeitskräften, weiteren Belastungen des Sozialsystems sowie der Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung mit einer Radikalisierung auf beiden Seiten.     Gesetzliche Grundlagen ...

Stellungnahme zur Ende November 2025 von der Österreichischen Bundesregierung geplanten Änderung des Schulorganisationsgesetzes

  Hintergrund      Für die für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen in Österreich vorgesehenen Deutschförderklassen und Deutschförderkurse gelten aktuell gemäß §8h des Schulorganisationsgesetzes die folgenden Vorgaben:      "(1)  Schülerinnen und Schülern von allgemein bildenden Pflichtschulen sowie von mittleren und höheren Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a oder Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes  wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen oder Schüler aufgenommen wurden, sind nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den §§ 4 Abs. 2a und 18 Abs. 14 des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklasseun und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.      (2)  Deutschförderklassen sind vom Schulleiter oder von der Schulleiterin jedenfalls ab einer S...